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Forschungs­zugang

Projektansuchen

Anträge für Forschungstätigkeit an den Objekten des Museums werden bei der Direktion des Südtiroler Archäologiemuseums eingereicht. Das schriftliche Ansuchen ist in deutscher, italienischer oder englischer Sprache zu stellen. Es enthält präzise Angaben zu den Fragestellungen/Zielsetzungen und zum wissenschaftlichen Prozedere, sowie ein wissenschaftliches Curriculum vitae des Projektleiters/der Projektleiterin.

Eingereichte Projektanträge werden von der Direktion geprüft und von den Fachbeiräten des Museums begutachtet. Bewertungskriterien sind die wissenschaftliche Qualität und Relevanz des Projekts, sowie die Vermeidung eventueller Risiken für die Konservierung der Objekte. Den Entscheidungen liegen auch ethische Überlegungen zugrunde.

Es können auch nur Teile eines Projekts genehmigt werden. Antragstellende, deren Projekt abgelehnt worden ist, haben das Anrecht auf eine schriftliche Begründung. Die Direktion des Museums schließt in Folge eine entsprechende Vereinbarung mit der Projektleitung ab. Ein Forschungsprojekt gilt von Seiten des Museums dann als abgeschlossen, wenn der Abschlussbericht vorliegt und eventuell vorhandenes Restprobenmaterial rückerstattet worden ist.

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© © Südtiroler Archäologiemuseum/Marion Lafogler

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